KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit einer Vielzahl von Fördermaßnahmen das energieeffiziente Bauen und Sanieren bei Erwerb, Modernisierung oder Umbau von Wohnungen und Wohnhäusern durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Das Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz in Europa und gleichermaßen die CO2-Reduktion. Die HASIT Systemlösungen entsprechen in der Regel allen energetischen Anforderungen und sind deshalb auch förderfähig.
Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Standards, angegeben durch eine Kennzahl. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie und desto höher die Förderung. Bei einer energetischen Sanierung fördert die KfW die Standards KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 und 115. Für denkmalgeschützte Häuser oder Häuser mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal . Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust gemessen.
Für beide Größen definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Höchstwerte, die ein vergleichbares Referenzgebäude einhalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht zum Beispiel den Vorgaben der EnEV. Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt 85 % der Energie des Referenzgebäudes, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %.
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Eine energetische Sanierung lässt sich nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbaren. Deshalb bietet die KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmale und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Gefördert werden die energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, aber auch Teilsanierungen mit Einzelmaßnahmen wie Heizung erneuern oder Fenster austauschen.
Beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal und bei einigen Einzelmaßnahmen gelten vereinfachte technische Mindestanforderungen. Diese Ausnahmeregelungen bestehen für:
- Baudenkmale nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder
- Gebäude, die Teil eines DenkmalEnsembles sind
- Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz, eingestuft durch die Kommunen (z. B. Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt)
Es gelten grundsätzlich dieselben Förderbeträge wie bei anderen Wohngebäuden. Aktuell können Bauherren zinsgünstige Förderkredite bis zu 100.000 Euro je Wohnung bei Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus und bis zu 50.000 Euro je Wohnung bei Teilsanierung in Einzelmaßnahmen beantragen. Wird ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.