Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Steuerbonus nutzen – Alles was Sie dafür wissen müssen

Energetische Sanierungen können dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu reduzieren und dessen energetischen Standard zu verbessern. Gleichzeitig sind solche Maßnahmen häufig mit Investitionen verbunden.

Für Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Neben Zuschüssen und Förderkrediten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann auch die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) genutzt werden.

Der Steuerbonus ermöglicht es, bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken, sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die steuerliche Förderung gelten, welche Maßnahmen begünstigt werden und worauf bei der Planung und Umsetzung zu achten ist.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG können verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden begünstigt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Wärmedämmmaßnahmen an Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Voraussetzung ist, dass die jeweiligen technischen Anforderungen der steuerlichen Förderung eingehalten werden und die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?

Die steuerliche Förderung wird nicht über einen gesonderten Förderantrag beantragt. Stattdessen werden die begünstigten Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Hierfür ist unter anderem eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich. Sie dient als Nachweis dafür, dass die energetische Maßnahme fachgerecht durchgeführt wurde und die Anforderungen der steuerlichen Förderung erfüllt.

Im Unterschied zu vielen BAFA- oder KfW-Förderprogrammen ist keine vorherige Antragstellung erforderlich. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Veranlagung durch das zuständige Finanzamt.

Ein Verarbeiter mit einer Kelle in der Hand

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Die aktuellen Fördersätze finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen

Sanierte Mathildenhöhe in Darmstadt

Zusätzliche Informationen

Hier erfahren Sie mehr über steuerliche Förderungen bei energetischen Baumaßnahmen.

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