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Stand: Juli 2026: Energetische Sanierungen sind ein wichtiger Baustein, um Gebäude langfristig energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Besonders die Gebäudehülle spielt dabei eine zentrale Rolle: Außenwände, Fassaden, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen, Fenster und Außentüren beeinflussen maßgeblich den Energiebedarf eines Gebäudes.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, an Energieausweise sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Für Bauherren, Eigentümer, Planer und Fachhandwerker ist es daher wichtig, die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die aktuellen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu kennen.
Wer ein Gebäude energetisch modernisieren möchte, begegnet in der Regel drei zentralen Themen: dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Steuerbonus nach § 35c EStG.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für Neubauten, energetische Sanierungen, Energieausweise sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen durch Zuschüsse und zinsgünstige Finanzierungsangebote. Je nach Art der Maßnahme erfolgt die Förderung über unterschiedliche Förderwege und Programme, insbesondere über das BAFA und die KfW.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG stellt eine Alternative zu einer direkten Förderung dar. Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude können bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Die Gebäudehülle trennt beheizte Innenräume von Außenluft, Erdreich oder unbeheizten Bereichen. Ist ihre energetische Qualität unzureichend, können Wärmeverluste über Außenwände, Dachflächen, Kellerdecken, Geschossdecken, Fenster oder Außentüren entstehen. Eine fachgerecht geplante Sanierung der Gebäudehülle kann dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu reduzieren und den Wohnkomfort zu verbessern.
Für die Praxis bedeutet das: Bei energetischen Sanierungen sollten Fassaden, Außenwände, Sockelbereiche sowie Dach- und Deckenanschlüsse immer ganzheitlich betrachtet werden. Auch die Vermeidung von Wärmebrücken spielt eine wichtige Rolle. Entscheidend ist nicht nur die Wahl einzelner Baustoffe, sondern das Zusammenspiel von Untergrund, Dämmung, Putzsystem, Anschlussdetails, Feuchteschutz und fachgerechter Ausführung.
HASIT bietet Systemlösungen für Fassaden-, Wand- und Bodenkonstruktionen im Neubau und in der Sanierung. Fachbetriebe, Planer und Bauherren werden dabei mit aufeinander abgestimmten Komponenten und technischen Informationen für die Umsetzung energetischer Maßnahmen unterstützt.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können bei bestehenden Gebäuden verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden.
Dazu zählen insbesondere:
Diese Maßnahmen gehören zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der BEG. Für eine Förderung müssen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Bei Wohngebäuden ist darüber hinaus in der Regel Voraussetzung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Für viele Sanierungsvorhaben ist die BAFA-Förderung der wichtigste Einstieg. Sie eignet sich besonders, wenn einzelne Bauteile energetisch verbessert werden sollen, zum Beispiel die Fassade, Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Fenster oder Außentüren.
Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt aktuell 15 % der förderfähigen Ausgaben. Wird eine Maßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans, iSFP, umgesetzt, ist zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 % möglich. Damit kann der Fördersatz für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf bis zu 20 % steigen.
Die förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden grundsätzlich auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Mit iSFP-Bonus beziehungsweise in bestimmten Fällen kann sich diese Grenze auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöhen. Außerdem ist für Maßnahmen an der Gebäudehülle die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
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Für Fassaden- und Außenwandmaßnahmen ist entscheidend, dass die energetische Verbesserung fachgerecht geplant und ausgeführt wird. Je nach Gebäudezustand und Sanierungsziel können unterschiedliche Lösungen in Betracht kommen, beispielsweise Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Dämmputzsysteme, mineralische Putzsysteme oder Sanierputzsysteme.
Ob eine Maßnahme förderfähig ist, hängt nicht allein vom eingesetzten Produkt ab. Maßgeblich sind das konkrete Gebäude, der vorhandene Untergrund, die energetischen Anforderungen, die geltenden technischen Mindestanforderungen der Förderung sowie die fachgerechte Ausführung. Energetische Fassadenmaßnahmen sollten daher frühzeitig mit einem Energieeffizienz-Experten, Planer oder Fachbetrieb abgestimmt werden.
Praxis-Tipp: Werden Dämmung, Putzaufbau, Anschlussdetails und Förderanforderungen bereits in der Planungsphase gemeinsam betrachtet, lassen sich technische Anforderungen und gestalterische Ziele in der Regel besser aufeinander abstimmen.
Hier geht's zu Energieeffizienz-Experten
Wenn nicht nur einzelne Bauteile modernisiert werden, sondern das gesamte Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreichen soll, kommen die Förderprogramme der KfW in Betracht. Das Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ unterstützt die Sanierung zu einem Effizienzhaus sowie den Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Gefördert werden umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, die zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe oder zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Die konkreten Förderkonditionen, Kreditbeträge und Tilgungszuschüsse richten sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der KfW. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes in der Regel mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zur KfW Webseite
Für umfassende Sanierungen ist die Gebäudehülle von besonderer Bedeutung. Der angestrebte Effizienzhaus-Standard wird nicht durch eine einzelne Maßnahme erreicht, sondern durch das Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Dazu gehören unter anderem die energetische Qualität der Gebäudehülle, die Reduzierung von Wärmebrücken, die Qualität von Fenstern und Außentüren, die Luftdichtheit des Gebäudes, die Anlagentechnik sowie eine abgestimmte energetische Gesamtplanung.
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann zur Finanzierung energetischer Maßnahmen genutzt werden, die bereits über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Er dient als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit und ersetzt keine Zuschussförderung.
Wichtig ist: Der Ergänzungskredit ist keine Alternative zu einer Förderung durch BAFA oder KfW. Er kann nur in Verbindung mit einer förderfähigen BEG-Maßnahme beziehungsweise einer entsprechenden Förderzusage beantragt werden.
Für die Praxis bedeutet das: Wer beispielsweise eine Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle erhält, kann den Ergänzungskredit unter bestimmten Voraussetzungen zur zusätzlichen Finanzierung der Investition nutzen. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt und nicht direkt bei der KfW. Zur KfW Webseite
Für Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude kann neben einer Förderung über BAFA oder KfW auch die steuerliche Förderung nach § 35c EStG interessant sein. Begünstigt werden bestimmte energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude. Dazu gehören unter anderem Wärmedämmmaßnahmen an Wänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren.
Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Aufwendungen und wird über drei Jahre verteilt: 7 % im Jahr des Abschlusses der Maßnahme, 7 % im darauffolgenden Jahr sowie 6 % im zweiten Folgejahr. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt 40.000 € je begünstigtem Objekt.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorliegt.
Wichtig: Für dieselbe energetische Maßnahme kann die Steuerermäßigung grundsätzlich nicht zusätzlich zu bestimmten öffentlichen Förderungen in Anspruch genommen werden. Eigentümer sollten daher vor Beginn der Maßnahme prüfen, welcher Förderweg für das jeweilige Vorhaben besser geeignet ist. Siehe auch Webseite des Bundesministeriums für Finanzen
Mehr dazu auch hier
Die Förderung neuer Heizungsanlagen ist seit der Neuordnung der BEG-Förderung vor allem bei der KfW angesiedelt. Da HASIT den Schwerpunkt auf Baustoffe, Putzsysteme, Fassade und Gebäudehülle legt, konzentriert sich diese Seite bewusst auf energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Informationen zum Heizungstausch sollten Eigentümer direkt bei KfW, BAFA, Energieeffizienz-Experten oder den zuständigen Fachbetrieben einholen.
Bei der BEG-Förderung ist die Reihenfolge der einzelnen Schritte entscheidend. Vor der Antragstellung sollten die erforderlichen Planungs- und Angebotsunterlagen vorliegen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen des jeweiligen Fördergebers.
Für viele energetische Maßnahmen, insbesondere an der Gebäudehülle, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte erforderlich. Dieser unterstützt bei der fachlichen Planung und begleitet die förderrelevanten Nachweise.
Im Rahmen des Förderverfahrens wird in vielen Fällen eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Diese wird je nach Fördermaßnahme durch den Energieeffizienz-Experten oder das ausführende Fachunternehmen erstellt. Die dabei erzeugte TPB-ID ist Bestandteil des Förderantrags.
Wird mit der Umsetzung einer Maßnahme begonnen, bevor die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder bevor die Förderentscheidung vorliegt, erfolgt dies grundsätzlich auf eigenes Risiko des Antragstellers. Daher sollten die jeweils aktuellen Vorgaben von BAFA oder KfW vor Beginn der Arbeiten sorgfältig geprüft werden.
Siehe auch BAFA Seite
Vor einer Fassaden- oder Dämmmaßnahme sollten folgende Punkte geklärt werden:
Gebäude analysierenWelche Bauteile weisen erhöhten Sanierungsbedarf auf? Welche Rolle spielen Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Außentüren und Anschlussdetails für die energetische Qualität des Gebäudes?
Förderweg wählenKommt eine Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen, eine Effizienzhaussanierung mit KfW-Förderung oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG infrage?
Energieeffizienz-Experten einbindenFür zahlreiche BEG-Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Systemlösung festlegenDämmung, Untergrundvorbereitung, Armierung, Putzsystem, Oberputz und Anschlussdetails sollten technisch aufeinander abgestimmt werden.
Förderantrag rechtzeitig vorbereitenBei Fördermaßnahmen sind die jeweils geltenden Anforderungen und Fristen von BAFA oder KfW zu beachten. Förderanträge müssen entsprechend den aktuellen Programmvorgaben gestellt werden.
Fachgerechte Ausführung sicherstellenDie energetische Qualität und Dauerhaftigkeit einer Maßnahme werden wesentlich durch Planung, Materialauswahl und fachgerechte Ausführung beeinflusst.
HASIT bietet Systemlösungen für Neubau- und Sanierungsprojekte. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine abgestimmte Planung verschiedener Komponenten wichtig. Dazu gehören unter anderem Dämmung, Putzsystem, Armierung, Oberflächenbeschichtung sowie Anschluss- und Detailausbildungen.
Je nach Gebäudezustand und Sanierungsziel können unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen:
Praxis-Hinweis: Vor der Umsetzung einer energetischen Sanierungsmaßnahme empfiehlt es sich, energetische Anforderungen, technische Rahmenbedingungen und mögliche Förderwege frühzeitig zu prüfen. So können die einzelnen Systemkomponenten auf die Anforderungen des jeweiligen Gebäudes abgestimmt werden.HASIT-Systemlösungen für energetische Maßnahmen im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die energetische Qualität, Energieausweise und der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Bauherren und Eigentümer ist das GEG der rechtliche Rahmen, wenn neu gebaut, saniert oder modernisiert wird.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, darunter die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, können über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA gefördert werden. Der Grundfördersatz beträgt aktuell 15 %. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich sein.
Dämmputz kann im Rahmen einer energetischen Sanierung relevant sein. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, hängt jedoch vom Gebäude, dem geplanten Aufbau, den energetischen Zielwerten und den technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms ab. Die Förderfähigkeit sollte deshalb vorab mit einem Energieeffizienz-Experten geprüft werden.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der BEG-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser unterstützt bei der energetischen Bewertung, der technischen Projektbeschreibung und den erforderlichen Nachweisen.
Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination in der Regel nicht möglich, wenn für die energetische Maßnahme bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden. Unterschiedliche Maßnahmen können aber grundsätzlich unterschiedlich gefördert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das BAFA ist vor allem für Einzelmaßnahmen zuständig, zum Beispiel an der Gebäudehülle. Die KfW ist relevant, wenn ein Gebäude umfassend zum Effizienzhaus saniert wird oder wenn ein Ergänzungskredit zu bereits bewilligten Zuschüssen genutzt werden soll. Für Wohngebäude bietet die KfW unter anderem das Programm 261 für Effizienzhaus-Sanierungen und die Ergänzungskredite 358/359 an.
Energetische Sanierung beginnt mit einer guten Planung. Gerade bei der Gebäudehülle müssen rechtliche Anforderungen, Förderbedingungen, bauphysikalische Vorgaben und die passende Systemlösung zusammenpassen. HASIT unterstützt Sie mit bewährten Produkten und Systemen für Fassade, Putz und Dämmung — vom Neubau bis zur Sanierung im Bestand.
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