Ein modernes Gebäude

Gebäudeenergiegesetz, BEG-Förderung und energetische Sanierung: Was gilt aktuell?

Stand der Informationen

Stand: Juni 2026: Energetische Sanierungen sind ein wichtiger Baustein, um Gebäude zukunftsfähiger, energieeffizienter und wirtschaftlicher zu machen. Besonders die Gebäudehülle spielt dabei eine zentrale Rolle: Außenwände, Fassaden, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen, Fenster und Außentüren beeinflussen maßgeblich, wie viel Energie ein Gebäude benötigt.

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, bildet dafür den gesetzlichen Rahmen. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, an Energieausweise sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Bauherren, Eigentümer, Planer und Fachhandwerker ist deshalb wichtig zu wissen, welche Vorgaben gelten und welche Fördermöglichkeiten bei energetischen Maßnahmen genutzt werden können.

 


Energetische Sanierung: Drei Begriffe, die wichtig sind

Wer ein Gebäude energetisch modernisieren möchte, begegnet meistens drei Themen: dem GEG, der BEG-Förderung und dem Steuerbonus nach § 35c EStG.

Das Gebäudeenergiegesetz legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest. Es ist damit der gesetzliche Rahmen für Neubau, Sanierung, Energieausweise und den energetischen Gebäudestandard.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, unterstützt energetische Sanierungen mit Zuschüssen und Krediten. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle laufen in der Regel über das BAFA. Komplettsanierungen zum Effizienzhaus werden über die KfW gefördert.

Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist eine Alternative zur direkten Zuschuss- oder Kreditförderung. Er kann für selbst genutzte Wohngebäude interessant sein, wenn Eigentümer energetische Maßnahmen steuerlich geltend machen möchten.

 


Warum die Gebäudehülle bei der Sanierung so wichtig ist

Die Gebäudehülle trennt beheizte Innenräume von Außenluft, Erdreich oder unbeheizten Bereichen. Ist sie energetisch schwach, geht viel Wärme über Außenwände, Dach, Kellerdecke, Geschossdecken, Fenster oder Türen verloren. Eine gut geplante Sanierung der Gebäudehülle kann deshalb den Energiebedarf deutlich senken und den Wohnkomfort verbessern.

Für die Praxis bedeutet das: Bei energetischen Sanierungen sollten Fassaden, Außenwände, Sockelbereiche, Dach- und Deckenanschlüsse sowie Wärmebrücken immer als System betrachtet werden. Entscheidend ist nicht nur der einzelne Dämmstoff, sondern das Zusammenspiel aus Untergrund, Dämmung, Putzsystem, Anschlussdetails, Feuchteschutz und fachgerechter Ausführung.

HASIT unterstützt Fachbetriebe, Planer und Bauherren mit abgestimmten Systemlösungen für Fassade, Innenwände und Boden - für Neubau und Sanierung.


Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?

Über die BEG-Einzelmaßnahmen können bei Bestandsgebäuden verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. 

Dazu zählen insbesondere:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung von Geschossdecken
  • Dämmung von Bodenflächen
  • Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren
  • sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Das BAFA nennt diese Maßnahmen ausdrücklich als förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Voraussetzung ist bei Wohngebäuden unter anderem, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Für viele Sanierungsvorhaben ist die BAFA-Förderung der wichtigste Einstieg. Sie eignet sich besonders, wenn einzelne Bauteile energetisch verbessert werden sollen, zum Beispiel die Fassade, Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Fenster oder Außentüren.

Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt aktuell 15 % der förderfähigen Ausgaben. Wird eine Maßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans, iSFP, umgesetzt, ist zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 % möglich. Damit kann der Fördersatz für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf bis zu 20 % steigen.

Die förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden grundsätzlich auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Mit iSFP-Bonus beziehungsweise in bestimmten Fällen kann sich diese Grenze auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöhen. Außerdem ist für Maßnahmen an der Gebäudehülle die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. 

Mehr Infos

Was bedeutet das für Fassadendämmung mit Dämmputzsystem oder Wärmedämmverbundsystem (WDVS)?

Für Fassaden- und Außenwandmaßnahmen ist entscheidend, dass die energetische Verbesserung fachgerecht geplant und ausgeführt wird. Bei einer Sanierung können unterschiedliche Lösungen in Frage kommen, zum Beispiel Wärmedämm-Verbundsysteme, mineralische Putzsysteme, Sanierputzsysteme oder Dämmputzsysteme.

Ob eine Maßnahme förderfähig ist, hängt nicht allein vom Produkt ab. Maßgeblich sind das konkrete Gebäude, der vorhandene Untergrund, die energetischen Anforderungen, die technischen Mindestanforderungen der Förderung und die fachgerechte Ausführung. Deshalb sollten energetische Fassadenmaßnahmen immer frühzeitig mit einem Energieeffizienz-Experten, Planer oder Fachbetrieb abgestimmt werden.

Praxis-Tipp: Je früher Dämmung, Putzaufbau, Anschlussdetails und Förderanforderungen gemeinsam geplant werden, desto besser lassen sich technische, gestalterische und wirtschaftliche Ziele verbinden.

Hier geht's zu Energieeffizienz-Experten


KfW-Förderung bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wenn nicht nur einzelne Bauteile saniert werden, sondern das gesamte Gebäude einen Effizienzhausstandard erreichen soll, kommt die KfW-Förderung ins Spiel. Das KfW-Programm Wohngebäude – Kredit 261 unterstützt die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Gefördert werden energetische Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Der Kreditbetrag kann bis zu 150.000 € je Wohneinheit betragen. Voraussetzung ist auch hier unter anderem, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zur KfW Webseite

Für umfassende Sanierungen ist die Gebäudehülle besonders wichtig. Denn der Effizienzhausstandard wird nicht durch eine Einzelmaßnahme erreicht, sondern durch das Zusammenspiel aus Dämmung, Wärmebrückenreduzierung, Fenstern, Luftdichtheit, Anlagentechnik und energetischer Gesamtplanung.

KfW-Ergänzungskredit 358/359: Nicht Alternative, sondern Ergänzung

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann zur Finanzierung energetischer Einzelmaßnahmen genutzt werden, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Wichtig ist: Der Ergänzungskredit ist keine Alternative zum BAFA- oder KfW-Zuschuss, sondern kann nur zusätzlich zu einer bereits zugesagten beziehungsweise bewilligten Zuschussförderung beantragt werden.

Für die Praxis bedeutet das: Wer zum Beispiel einen BAFA-Zuschuss für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle erhalten hat, kann den Ergänzungskredit unter bestimmten Voraussetzungen zur Zwischen- oder Zusatzfinanzierung nutzen. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner gestellt. Zur KfW Webseite


Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zur Förderung

Für Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude kann neben der BAFA- oder KfW-Förderung auch der Steuerbonus nach § 35c EStG interessant sein. Gefördert werden energetische Maßnahmen an einem eigenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude. Dazu zählen unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren.

Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt bis zu 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre: 7 % im Jahr des Abschlusses der Maßnahme, 7 % im Folgejahr und 6 % im zweiten Folgejahr. Je begünstigtem Objekt ist der Höchstbetrag der Steuerermäßigung auf 40.000 € begrenzt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, die Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wird und eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorliegt.

Wichtig: Für dieselbe energetische Maßnahme können Steuerbonus und öffentliche Förderung nicht parallel genutzt werden, wenn für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Eigentümer sollten deshalb vor Beginn entscheiden, welcher Förderweg für ihr Vorhaben sinnvoller ist. Siehe auch Webseite des Bundesministeriums für Finanzen

Mehr dazu auch hier


Kurzer Hinweis zum Heizungstausch

Die Förderung neuer Heizungsanlagen ist seit der Neuordnung der BEG-Förderung vor allem bei der KfW angesiedelt. Da HASIT den Schwerpunkt auf Baustoffe, Putzsysteme, Fassade und Gebäudehülle legt, konzentriert sich diese Seite bewusst auf energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Informationen zum Heizungstausch sollten Eigentümer direkt bei KfW, BAFA, Energieeffizienz-Experten oder den zuständigen Fachbetrieben einholen.


Was muss vor Beginn einer geförderten Sanierung beachtet werden?

Bei der BEG-Förderung ist die Reihenfolge entscheidend. Vor der Antragstellung müssen Angebote eingeholt werden. Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen. Für viele Fördermaßnahmen, insbesondere an der Gebäudehülle, ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Außerdem wird für das Förderverfahren eine technische Projektbeschreibung benötigt. Diese wird durch den Energieeffizienz-Experten oder das zuständige Fachunternehmen erstellt und liefert die TPB-ID, die für den Antrag erforderlich ist. Beginnt die Maßnahme nach Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheids, geschieht dies laut BAFA auf eigenes Risiko.

Siehe auch BAFA Seite


Checkliste: Energetische Gebäudehülle richtig planen

Vor einer Fassaden- oder Dämmmaßnahme sollten folgende Punkte geklärt werden:

  1. Gebäude analysieren
    Welche Bauteile verursachen hohe Wärmeverluste? Welche Rolle spielen Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster und Anschlüsse?
  2. Förderweg wählen
    Kommt eine BAFA-Einzelmaßnahme, eine KfW-Effizienzhaussanierung oder der Steuerbonus nach § 35c EStG in Frage?
  3. Energieeffizienz-Experten einbinden
    Für BEG-Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
  4. Systemlösung festlegen
    Dämmung, Putzsystem, Untergrundvorbereitung, Armierung, Oberputz und Anschlussdetails sollten technisch aufeinander abgestimmt sein.
  5. Förderantrag rechtzeitig stellen
    Bei BAFA- und KfW-Förderungen muss der Antrag vor der Umsetzung beziehungsweise nach den jeweils geltenden Programmanforderungen gestellt werden.
  6. Fachgerechte Ausführung sicherstellen
    Förderfähigkeit und Dauerhaftigkeit hängen wesentlich von Planung, Produktwahl und Ausführung ab.

HASIT-Lösungen für die energetische Sanierung

HASIT bietet abgestimmte Systemlösungen für Neubau und Sanierung. Besonders bei energetischen Modernisierungen der Gebäudehülle kommt es darauf an, dass Dämmung, Putz, Armierung, Oberflächenbeschichtung und Anschlussdetails zusammenpassen.

Je nach Objekt und Anforderung können unterschiedliche Systeme sinnvoll sein:

  • Fassadendämmung und Wärmedämm-Verbundsysteme
  • Dämmputzsysteme
  • Sanierputzsysteme
  • Sockel- und Anschlusslösungen
     

Unsere Empfehlung: Lassen Sie energetische Anforderungen, Förderfähigkeit und geeignete Systemlösung frühzeitig gemeinsam prüfen. So lassen sich technische Sicherheit, gestalterische Anforderungen und wirtschaftliche Förderung besser miteinander verbinden. 

HASIT-Systemlösungen für energetische Maßnahmen im Überblick


FAQ

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die energetische Qualität, Energieausweise und der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Bauherren und Eigentümer ist das GEG der rechtliche Rahmen, wenn neu gebaut, saniert oder modernisiert wird.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, darunter die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, können über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA gefördert werden. Der Grundfördersatz beträgt aktuell 15 %. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich sein.

Dämmputz kann im Rahmen einer energetischen Sanierung relevant sein. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist, hängt jedoch vom Gebäude, dem geplanten Aufbau, den energetischen Zielwerten und den technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms ab. Die Förderfähigkeit sollte deshalb vorab mit einem Energieeffizienz-Experten geprüft werden.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der BEG-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser unterstützt bei der energetischen Bewertung, der technischen Projektbeschreibung und den erforderlichen Nachweisen.

Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination in der Regel nicht möglich, wenn für die energetische Maßnahme bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden. Unterschiedliche Maßnahmen können aber grundsätzlich unterschiedlich gefördert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das BAFA ist vor allem für Einzelmaßnahmen zuständig, zum Beispiel an der Gebäudehülle. Die KfW ist relevant, wenn ein Gebäude umfassend zum Effizienzhaus saniert wird oder wenn ein Ergänzungskredit zu bereits bewilligten Zuschüssen genutzt werden soll. Für Wohngebäude bietet die KfW unter anderem das Programm 261 für Effizienzhaus-Sanierungen und die Ergänzungskredite 358/359 an.

Energetisch sanieren mit passenden Systemlösungen

Energetische Sanierung beginnt mit einer guten Planung. Gerade bei der Gebäudehülle müssen rechtliche Anforderungen, Förderbedingungen, bauphysikalische Vorgaben und die passende Systemlösung zusammenpassen. HASIT unterstützt Sie mit bewährten Produkten und Systemen für Fassade, Putz und Dämmung — vom Neubau bis zur Sanierung im Bestand.

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