Energieeffizienz und KfW-Förderung

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit einer Vielzahl von Fördermaßnahmen das energieeffiziente Bauen und Sanieren bei Erwerb, Modernisierung oder Umbau von Wohnungen und Wohnhäusern durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Das Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz in Europa und gleichermaßen die CO2-Reduktion. Die HASIT Systemlösungen entsprechen in der Regel allen energetischen Anforderungen und sind deshalb auch förderfähig. Unterstützung finden sie bei einem qualifizierten Energieberater.

 

 

Unterstützung beim Bauen durch KfW

Bei Neubauten kann die tragende Wandkonstruktion auf das statische Mindestmaß reduziert werden. Somit erzielt man einen Flächengewinn pro Geschoss von etwa drei bis fünf Prozent, angesichts heutiger Baupreise ein echter Mehrwert. Eine schlanke 25 cm Massivbauweise – mit natürlichen Baustoffen wie etwa Ziegel oder Beton – sorgen für Standfestigkeit, Wärmespeicherung, Brand- und Schallschutz und damit für ein angenehmes Raumklima. Sie sind daher auch die optimalen Baustoffe für den Einsatz in Niedrig- und Passivhäusern. 
Das Wärmedämmverbundsystem übernimmt mit seinen optimalen Dämmeigenschaften die Funktion des Wärmeschutzes im Winter, aber auch den sommerlichen Schutz gegen Hitze. Es schützt die massive Wandkonstruktion vor Witterungseinflüssen wie thermischen Spannungen oder Feuchtigkeit. Mit Wärmedämmungen lassen sich die U-Werte um ein Vielfaches verbessern. Je nach System kommen Dämmdicken von 12 cm bis 35 cm zum Einsatz. Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Standards, angegeben durch eine Kennzahl. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie und desto höher die Förderung. Für denkmalgeschützte Häuser oder Häuser mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt der Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust gemessen.

 

Eine energetische Sanierung lässt sich nicht immer mit allen Denkmalschutzauflagen vereinbaren. Deshalb bietet die KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmale und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Gefördert werden die energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, aber auch Teilsanierungen mit Einzelmaßnahmen wie Heizung erneuern oder Fenster austauschen.

Beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal und bei einigen Einzelmaßnahmen gelten vereinfachte technische Mindestanforderungen. Diese Ausnahmeregelungen bestehen für:

  • Baudenkmale nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder
  • Gebäude, die Teil eines Denkmal­Ensembles sind
  • Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz, eingestuft durch die Kommunen (z. B. Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt)

Es gelten grundsätzlich dieselben Förderbeträge wie bei anderen Wohngebäuden.